- Unterhaltsbilanz
- notwendige Grundlage zur Berechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens unterhaltspflichtiger Selbstständiger i.w.S. (Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende, Freiberufler und Gesellschafter von Personengesellschaften und GmbH mit überschaubarem Personenkreis). Sie wird – je nach Art der vom Unterhaltspflichtigen gewählten Rechnungslegung – aus der Handels- und/oder Steuerbilanz (evtl. auch aus der ⇡ Einheitsbilanz) unter Berücksichtigung unterhaltsrechtlich gebotener Korrekturen an den verschiedenen Positionen mit entsprechender Gewinnauswirkung entwickelt. Notwendigerweise muss auch die Gewinn- und Verlustrechnung unterhaltsrechtlichen Erfordernissen angepasst werden, was sich wiederum auf die Höhe des Bilanzgewinnes auswirkt. Die Anpassung hat zum Ziel, durch Aufdeckung der ⇡ stillen Rücklagen in der zu korrigierenden Bilanz Anhaltspunkte für die Abschätzung der potenziellen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten im Sinn des Unterhaltsrechts zu gewinnen.
Lexikon der Economics. 2013.